Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Wenn du deinem künftigen Vermieter schwarz auf weiß zeigen kannst, dass du deine Miete immer zuverlässig gezahlt hast und keine Mietschulden hast, bist du bei der Wohnungssuche deutlich im Vorteil. Der Beweis dafür, die sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, wird von deinem bisherigen Vermieter ausgestellt.
Wenn du noch nie in deinem Leben Miete gezahlt hast, ist es schwierig nachzuweisen, dass du ein zuverlässiger Mieter sein wirst. Wenn du nun zur Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aufgefordert wirst, kannst du lediglich darauf verweisen, dass du noch nie gemietet hast. Da das für dich unvorteilhaft sein könnte, ist es zu empfehlen, eine Mietbürgschaftserklärung der Eltern beizulegen (siehe Mietbürgschaftserklärung).
SCHUFA-Bonitätsauskunft
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Sicherung (SCHUFA) ist der größte Auskunftgeber über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen in Deutschland. Anhand deines bisherigen Zahlungsverhaltens wird eine Prognose über dein zukünftiges Zahlungsverhalten getroffen.
Gerade in Berlin, wo die Nachfrage nach Wohnungen sehr hoch ist und das Angebot erschreckend gering, ist die SCHUFA-Bonitätsauskunft ein unentbehrliches Dokument. Um deine Chancen auf eine Wohnung zu erhöhen, solltest du die SCHUFA-Bonitätsauskunft immer zur Wohnungsbesichtigung mitnehmen!
Hier kannst du deine SCHUFA-Bonitätsauskunft beantragen.
Einkommensnachweis
Der Vermieter verlangt einen Einkommensnachweis, um sicherzugehen, dass du dir die Wohnung leisten kannst. In der Regel kannst du als Einkommensnachweis eine Kopie deiner letzten drei Gehaltsabrechnungen vorlegen. Wenn du weniger als drei Monate gearbeitet hast, solltest du eine von deinem Arbeitgeber bestätigte Bescheinigung über die Höhe deines Gehalts einreichen und zusätzlich eine Kopie deines Arbeitsvertrags beilegen. Wenn du selbstständig bist, kannst du deine Einnahmen mit dem letzten Steuerbescheid nachweisen.
Wenn du noch nichts oder nur wenig verdient hast, weil du zum Beispiel noch studierst, solltest du eine Mietbürgschaftserklärung der Eltern vorlegen können. Deine Eltern bestätigen hiermit, dass sie die Zahlung der Miete garantieren. Eine andere Möglichkeit wäre, dass deine Eltern den Mietvertrag in ihrem Namen abschließen. In diesem Fall müssen sie ihr Einkommen nachweisen.
Selbstauskunft
Wenn du eine Wohnung besichtigst, kannst du aufgefordert werden, einen Fragebogen auszufüllen. Die Fragen zu deiner persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation solltest du immer wahrheitsgemäß beantworten, da der Vermieter im Nachhinein berechtigt ist, dir bei nachweislichen Falschaussagen zu kündigen. Fragen zur Familienplanung, Religion, sexuellen Orientierung oder Angehörigkeit zu einer Partei sind nicht erlaubt und müssen nicht beantwortet werden!
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Nur mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) ist es möglich, eine Sozialwohnung anzumieten. Ob du für eine bestimmte Wohnung einen WBS benötigst, wird in den Wohnungsangeboten normalerweise immer vermerkt. Die Erteilung eines WBS ist einkommensabhängig – bei Bedarf kann ihn jeder für sich und seinen Partner oder seine Familie beantragen. Die Formulare, die für den WBS-Antrag notwendig sind, können bei allen Berliner Bürgerämtern ausgefüllt und abgegeben werden.
Ob du Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hast, kannst du hier herausfinden.
Eine wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf einen WBS ist, dass du die zulässige Einkommensgrenze nicht überschreitest. Wenn dein Gesamtjahreseinkommen nach Abzug sämtlicher Kosten die Berliner Einkommensgrenze von 16.800 Euro (Stand 2017) nicht überschreitet, besteht höchstwahrscheinlich ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.